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   VGH Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 5 S 2609/94   

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VGH Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 5 S 2609/94 (https://dejure.org/1994,4662)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.1994 - 5 S 2609/94 (https://dejure.org/1994,4662)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 5 S 2609/94 (https://dejure.org/1994,4662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bezeichnung der Beteiligten im Abänderungsverfahren nach VwGO § 80 Abs 7; veränderte Umstände im Falle einer Baugenehmigung; Abwehranspruch eines Schweinemästers gegen heranrückende Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnhaus nur 35 m neben Schweinemastbetrieb? (IBR 1995, 222)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 1995, 117
  • ZfBR 1995, 112
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1990 - 5 S 1828/90

    Bezeichnung der Beteiligten im Verfahren nach VwGO § 80 Abs 6

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 5 S 2609/94
    Die Stellung und damit auch die Bezeichnung der Beteiligten im Verfahren nach § 80 Abs. 7 S 2 VwGO bestimmt sich nach ihrer Interessenlage in diesem Verfahren und nicht nach der im vorangegangenen Aussetzungs- oder im Hauptsacheverfahren (wie Beschluß d Senats v 05.10.1990 - 5 S 1828/90 -).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Senats die Bezeichnung der Beteiligten in diesem Verfahren, soweit es nicht von Amts wegen betrieben wird, selbständig nach ihrer Interessenlage und nicht nach den Beteiligtenrollen im vorangegangenen Aussetzungsverfahren vorzunehmen ist (vgl. Beschl. d. Senats vom 05.10.1990 - 5 S 1828/90 -).

    Es war daher zu diesem Verfahren beizuladen, denn es hat die im Streit befindliche Baugenehmigung erlassen und im Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO wie auch in diesem Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO zum Ausdruck gebracht, daß es an der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit der Baugenehmigung festhält und keinen Anlaß zu deren Aussetzung nach § 80 a Abs. 1 Nr. 2 VwGO sieht (vgl. zu alledem Beschl. d. Senats vom 05.10.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 5 S 2609/94
    Hinsichtlich etwaiger Erweiterungsabsichten für die Schweinehaltung durch die Antragsgegner gilt das bereits im Aussetzungsbeschluß des Senats vom 08.03.1994 Gesagte; danach können im nichtüberplanten Innenbereich künftige Entwicklungen nur insoweit berücksichtigt werden, als sie im vorhandenen baulichen Bestand bereits ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1993 - 4 C 19.90 - BauR 1992, 445/447).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94

    Anfechtbarkeit einer Baugenehmigung trotz Bestandskraft eines entsprechenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 5 S 2609/94
    Dies gilt gerade im vorliegenden Fall, da der Senat in seinem Beschluß vom 08.03.1994 - 5 S 99/94 - wesentlich auf das Fehlen einer solchen Untersuchung abgestellt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1991 - 3 S 1344/91

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für einen an Wohnbebauung angrenzenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 5 S 2609/94
    Die für die Bewohner des genehmigten Vorhabens zu erwartenden Geruchsbeeinträchtigungen sind danach nicht unerheblich; sie sind jedoch nach Häufigkeit und Intensität aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so gravierend, daß sie zu unzumutbaren, immissionsschutzrechtliche Auflagen gegenüber dem Betrieb der Antragsgegner rechtfertigenden Beeinträchtigungen führen werden, ohne daß es hier um Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einer Festlegung der Grenzwerte für Geruchsbeeinträchtigungen nach Häufigkeit und Intensität im einzelnen bedürfte, ab der die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wäre (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 - Urt. v. 04.02.1992 - 3 S 1616/90 - Urt. v. 09.10.1991 - 3 S 1344/91 - VBlBW 1992, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1992 - 8 S 1408/89

    Zur planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 5 S 2609/94
    Die für die Bewohner des genehmigten Vorhabens zu erwartenden Geruchsbeeinträchtigungen sind danach nicht unerheblich; sie sind jedoch nach Häufigkeit und Intensität aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so gravierend, daß sie zu unzumutbaren, immissionsschutzrechtliche Auflagen gegenüber dem Betrieb der Antragsgegner rechtfertigenden Beeinträchtigungen führen werden, ohne daß es hier um Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einer Festlegung der Grenzwerte für Geruchsbeeinträchtigungen nach Häufigkeit und Intensität im einzelnen bedürfte, ab der die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wäre (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 - Urt. v. 04.02.1992 - 3 S 1616/90 - Urt. v. 09.10.1991 - 3 S 1344/91 - VBlBW 1992, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 3 S 1616/90

    Rücksichtnahmegebot bei heranrückender Wohnbebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 5 S 2609/94
    Die für die Bewohner des genehmigten Vorhabens zu erwartenden Geruchsbeeinträchtigungen sind danach nicht unerheblich; sie sind jedoch nach Häufigkeit und Intensität aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so gravierend, daß sie zu unzumutbaren, immissionsschutzrechtliche Auflagen gegenüber dem Betrieb der Antragsgegner rechtfertigenden Beeinträchtigungen führen werden, ohne daß es hier um Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einer Festlegung der Grenzwerte für Geruchsbeeinträchtigungen nach Häufigkeit und Intensität im einzelnen bedürfte, ab der die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wäre (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 - Urt. v. 04.02.1992 - 3 S 1616/90 - Urt. v. 09.10.1991 - 3 S 1344/91 - VBlBW 1992, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Der 5. Senat hat Geruchsimmissionen aus der Schweinehaltung an bis zu ca. 3 Prozent aller Jahresstunden mit einer Intensität von mehr als 3 GE/m 3 in einem Dorfgebiet noch für zumutbar gehalten (Beschluss vom 12.10.1994 - 5 S 2609/94 - (UPR 1995, 117).
  • VG Stuttgart, 14.10.2003 - 6 K 1480/02

    Unzulässigkeit eines Schweinemastbetriebs wegen Geruchsbelästigungen

    Das Gericht geht bei dieser Wertung davon aus, dass 1 GE/m 3 die Geruchsintensität angibt, ab der ein Geruch überhaupt erst wahrnehmbar ist, bei 3 GE/m 3 ein Geruch deutlich wahrnehmbar ist und sich in der Regel einer bestimmten Geruchsart eindeutig zuordnen lässt und dass ein Geruch zwischen 5 und 10 GE/m 3 als stark bis belästigend empfunden wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -).

    Während z.B. eine deutliche Wahrnehmung von Gerüchen bei Geruchskonzentrationen zwischen 5 und 10 GE/m 3 angenommen wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 -, OVG Münster, Urt. v. 08.02.1990, NuR 1991, 286; OVG Schleswig, Urt. v. 28.10.1993, RdL 1994, 175f), sehen andere Gerichte eine deutliche Wahrnehmbarkeit bereits oberhalb einer Schwelle von 2 - 3 GE/m 3 als gegeben an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -).

    Hinsichtlich der Häufigkeiten nach Jahresstunden wird allgemein bei Geruchsbeeinträchtigungen in einer Intensität von über 3 GE/m 3 bei rund 3 % der Jahresstunden und bei Geruchsbeeinträchtigungen in einer Intensität von über 5 GE/m 3 bei rund 2 % der Jahresstunden davon ausgegangen, dass solche Immissionen in einem dörflich geprägten Gebiet grundsätzlich zumutbar sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.1992 - a.a.O. und Beschl. v. 12.10.1994 - a.a.O.; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 28.10.1993 a.a.O.: Gerüche oberhalb von 2 GE/m 3 bei 6 % der Jahresstunden in einem Dorfgebiet zumutbar).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93

    Geruchsbelästigung durch Viehhaltung - Zumutbarkeitsgrenzen - heranrückende

    In der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs sind im Einzelfall landwirtschaftliche Geruchsimmissionen an bis zu ca. 3 % aller Jahresstunden mit einer Intensität von mehr als 3 GE/m3 (Beschl. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -, UPR 1995, 117) bzw. an weniger als 3 % aller Jahresstunden mit einer Intensität von weniger als 5 GE/m3 (Urt. v. 12.10.1992, a.a.O.) in einem Dorfgebiet noch für zumutbar gehalten worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2005 - 5 S 1444/04

    Nachbarverträglichkeit einer Lagerhalle im Mischgebiet an der Grenze zum

    Diese prozessuale Handhabung entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Senatsbeschl. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 - UPR 1995, 55 und v. 05.10.1990 - 5 S 1828/90 - Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.02.1997 - 8 S 29/97 - VBlBW NVwZ-RR 1998, 611; vgl. auch Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 107 m.w.N.: vgl. auch, jedoch zur gebührenrechtlichen Einheit von Ausgangs- und Änderungsverfahren, BVerwG, Beschl. v. 23.07.2003 - 7 KSt 6.03, 7 VR 1/02 - BRAGOreport 2003, 217).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2009 - 1 ME 14/09

    Beleg "veränderter Umstände" i.S.d. § 80 Abs. 7 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

    Veränderte Umstände können bei Vorlage eines neuen Gutachtens gegeben sein (vgl. BVerfG, 2. K. des Zweiten Senats, Beschl. v. 23.10.2007 - 2 BvR 542/07 -, NVwZ 2008, 417; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 ME 207/06 -, NdsVBl. 2007, 102; OVG Münster, Beschl. v. 22.3.2004 - 10 B 549/04 -, juris; VGH München, Beschl. v. 30.11.2000 - 1 ZS/CS 00.2485 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -, UPR 1995, 117).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1997 - 8 S 29/97

    Beantragung der Abänderung eines verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses

    In diesem Verfahren gem. § 80 Abs. 7 VwGO und mithin auch im Beschwerdeverfahren ist zu berücksichtigen, daß die Bezeichnung der Beteiligten des Verfahrens, soweit es nicht von Amts wegen betrieben wird (vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.11.1995 - 13 S 494/95 -, VBlBW 1996, 98) selbständig nach ihrer Interessenlage in diesem Abänderungsstreit und nicht nach der Beteiligtenstellung im vorangegangenen Aussetzungsverfahren vorzunehmen ist (vgl. die Beschlüsse des Senats v. 25.10.1990 - 8 S 2236/90; 19.11.1990 - 8 S 2258/90 - und 27.5.1991 - 8 S 622/91 -, in denen er sich unter ausdrücklicher Aufgabe seiner in den Beschlüssen v. 16.7.1984 - 8 S 1246/84 - und 14.10.1987 - 8 S 1807/87 - vertretenen Ansicht der im Beschl. v. 5.10.1990 - 5 S 1828/90 - entwickelten Rechtsprechung des 5. Senats des beschließenden Gerichtshofs angeschlossen hat; vgl. auch die Beschlüsse v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -, UPR 1995, 318 und v. 1.2.1996 - 5 S 3467/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 1 S 776/96

    Aufhebung einer Sofortvollzugsanordnung wegen Begründungsmangels ohne weitere

    Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht dem Abänderungsantrag des Antragstellers, der im vorausgegangenen Aussetzungsverfahren - 15 K 3131/95 - Antragsgegner war (vgl. zur Stellung und Bezeichnung der Beteiligten in Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -, UPR 1995, 117; bei Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.11.1995 - 13 S 494/95 -, DÖV 1996, 177), stattgegeben und den Beschluß vom 8.9.1995 - 15 K 3131/95 - abgeändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 5 S 908/94

    Zulässigkeit eines typischen Landwirtschaftsbetriebes in einem Dorfgebiet -

    Diese Berechnung läßt den Schluß zu, daß unter den gegebenen örtlichen Verhältnissen eine erhebliche Geruchsbelästigung in weniger als 30 %0 der Jahresstunden zu erwarten ist, was als zumutbar gelten kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.10.1991 - 3 S 1344/91 - VBlBW 1992, 177; Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 - NVwZ 1993, 1217; Beschl. des erk. Sen. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2015 - 8 B 1070/15

    Rechtswidrigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides

    vgl. zu dieser Frage OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 10 B 435/02 -, NWVBl. 2004, 307 = juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 4. Februar 1983 - 2 S 2640/82 -, VBlBW 1983, 301, vom 29. September 1993 - 1 S 1895/93 -, juris Rn. 2, und vom 12. Oktober 1994 - 5 S 2609/94 -, UPR 1995, 117 = juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 2. August 2007 - 1 CS 07.801 -, BayVBl. 2007, 758 = juris Rn. 43; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: März 2015, § 80 Rn. 585 (dort auch zur Übertragbarkeit der zu § 80 Abs. 6 VwGO a. F. ergangenen Rechtsprechung).
  • VG Karlsruhe, 04.03.2004 - 10 K 584/04

    Rechtmäßigkeit eines Schulausschlusses; Rechtmäßigkeit einer über die bereits

    1995, S. 929 = VBlBW 1995, S. 360; ausdrücklich: VGH Bad.-Württ., B.v. 06.02.1997 - 8 S 29/97 -, NVwZ-RR 1998, S. 611 m.w.N., B. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -, UPR 1995, S. 117; s. auch VGH Bad.-Württ., B.v. 06.05.2002 - 11 S 616/02 - ; ebenso Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, § 80 Rn 107; wohl ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 80 Rn 200; a.A. - allerdings möglicherweise nicht für Antragsverfahren wie das vorliegende - Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2002, § 80 Rn 373 unter Berufung auf BVerwG, B.v. 27.01.1982, BVerwGE 64 S. 347, 355) [BVerwG 27.01.1982 - 4 ER 401/81] .
  • VG Sigmaringen, 16.11.1998 - 7 K 1743/95

    Anfechtung einer erteilten Baugenehmigung für den Bau eines Mastschweinestalles;

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